Welche Pflegearten gibt es? - Teilstationäre Pflege
Wenn eine pflegedürftige Person nur stundenweise (z.B. tagsüber oder über Nacht) stationäre Pflege benötigt, kann die Pflegekasse teilstationäre Pflege bewilligen. Das kann z.B. der Fall sein, wenn die Angehörigen berufstätig sind und deshalb eine zeitlich lückenlose häusliche Pflege nicht machbar ist. Diese Leistungen können allerdings nur über die Pflegegrade 2 bis 5 in Anspruch genommen werden, im Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag zur Finanzierung genutzt werden. Man muss zudem beachten, dass die Pflegekasse bei teilstationärer Pflege nur die Kosten für die tatsächliche Pflege übernimmt, nicht für Unterkunft oder Verpflegung in der Einrichtung – die müssen privat beglichen werden.
Die Leistungen zur teilstationären Pflege haben keinen Einfluss auf die Ansprüche auf Pflegesachleistungen oder Pflegegeld.