Welche Pflegearten gibt es? - Vollstationäre Pflege
Die vollstationäre Pflege beschreibt eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung einer Person in einem Pflegeheim. Damit die Pflegekasse dafür aufkommt, muss allerdings das Heim zugelassen sein. Dann werden auf Antrag je nach Pflegegrad gestaffelte Pauschalen gezahlt, die aber in den seltensten Fällen die tatsächlichen Gesamtkosten für die Pflege abdecken. Die Differenz muss man privat tragen. Dieser Eigenanteil ist seit 2017 allerdings "einrichtungseinheitlich", das heißt innerhalb eines Pflegeheims wird eine Durchschnittskalkulation gemacht, sodass es bei der privaten Zuzahlung keine Unterschiede mehr gibt zwischen den Pflegegraden.
Zu den Kosten für die Pflege fallen weitere für Miete, Verpflegung und vielfach für Investitionskosten an, die ebenfalls privat gedeckt werden müssen. Dies sollte bei der Wahl des Heims unbedingt beachtet werden.