Welche Pflegearten gibt es? - Alternative Pflegeformen
Abseits der gängigen Arten der Pflege, gibt es zunehmend neue Formen wie zum Beispiel die sogenannte Pflege-WG. Dabei handelt es sich um ambulant betreute Wohngruppen, die von der Pflegeversicherung gefördert werden, wenn sie bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen. Das bedeutet, dass die Pflegekasse zusätzlich zu anderen Geld- oder Sachleistungen im Rahmen der ambulanten Pflege auf Antrag weitere Leistungen gewährt. Dazu zählt zum einen der Wohngruppenzuschlag von 214 Euro pro Person, der dazu dient, eine "Präsenzkraft" zur organisatorischen oder hauswirtschaftlichen Unterstützung finanzieren zu können. Außerdem können Neugründungen von Pflege-WGs per Anschubfinanzierung unterstützt werden (2.500 Euro pro Person, max. 10.000 Euro pro Wohngruppe). Und: Analog zur ambulanten Einzel-Pflege können Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragt werden (4.000 Euro pro Person, max. 16.000 Euro pro Wohngruppe).
Wohngruppenzuschlag, Anschubfinanzierung und Zuschüsse für Wohnungsanpassungen gelten für alle Pflegegrade.