Welchen Anspruch haben pflegebedürftige Menschen ohne Pflegegrad?
Seit 2016 haben Menschen, die vorübergehend Pflege benötigen (z.B. nach einer Operation), ohne dass sie im Sinne der Pflegeversicherung pflegebedürftig sind, Anspruch auf häusliche Krankenpflege und/oder Haushaltshilfe als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese kann grundsätzlich bis zu vier Wochen pro Krankheitsfall in Anspruch genommen werden - in Einzelfällen sind Verlängerungen möglich. Reichen diese Leistungen nicht aus, können gesetzlich Krankenversicherte in einer geeigneten Einrichtung für bis zu acht Wochen pro Jahr Kurzzeitpflege nutzen, was durch die Krankenkasse mit maximal 1612 Euro unterstützt wird.